ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und/oder Warenlieferungen sowie für alle diesbezüglichen Angebote und/oder Vereinbarungen, die von i3-Technologies NV, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kleine Schaluinweg 7, 3290 Diest, Belgien, eingetragen im Handelsregister von Leuven unter der Nummer 0438.852.447, sowohl im eigenen Namen als auch im Namen ihrer verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften, einschließlich derjenigen verbundenen und kontrollierten juristischen Personen im Sinne der Artikel 1:20 ff. des belgischen Gesellschafts- und Vereinsgesetzbuches, abgeschlossen werden; soweit sie nicht im Widerspruch zu anderen ausdrücklich schriftlich zwischen dem Kunden und i3-Technologies vereinbarten vertraglichen Bestimmungen stehen. Etwaige Bedingungen, die auf den eigenen Dokumenten des Kunden erscheinen, können nicht als eine solche ausdrückliche schriftliche gegenteilige Klausel angesehen werden. Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich auf die Anwendbarkeit seiner eigenen Bedingungen oder ähnlicher Formulierungen mit rechtlichen Auswirkungen, die auf den Dokumenten des Kunden erscheinen, unabhängig davon, ob sie vor, während oder nach der Annahme dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen übermittelt werden. Ergänzende oder abweichende Garantiebedingungen von i3-Technologies, die die hierin enthaltenen Garantiebedingungen ergänzen oder ersetzen, können Anwendung finden.
2. Verkaufsangebote und kommerzielle Unterlagen
Alle Verkaufsangebote sowie sämtliche dazugehörigen Zeichnungen, Skizzen und Modelle bleiben ausschließliches Eigentum von i3-Technologies und/oder ihrer verbundenen Unternehmen. Werden solche Materialien ganz oder teilweise ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben oder offengelegt, kann i3-Technologies eine Pauschale von 2.000,00 Euro pro offengelegtem oder weitergegebenem Verkaufsangebot verlangen. Abbildungen oder Darstellungen in Broschüren, Verkaufsangeboten oder anderen kommerziellen Dokumenten dienen ausschließlich Informationszwecken. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass Abweichungen bei den gelieferten Waren möglich sind und keinen Grund für eine Vertragsauflösung oder Schadensersatz darstellen.
3. Bestellungen
Die vom Kunden übermittelte Bestellung muss für jedes genannte Produkt den Produktnamen und die Produktnummer enthalten und mit den Angaben auf unseren Preislisten übereinstimmen. Bestellungen führen nur dann zu einem Vertrag, wenn sie von i3-Technologies schriftlich bestätigt und/oder der Verkaufsvorgang von i3-Technologies ausgeführt wird.
4. Änderungen und Stornierung
Änderungen durch den Kunden an bestätigten Bestellungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Solche Änderungen werden nur zugelassen, wenn sie unseren Produktionsprozess nicht unterbrechen oder stören. i3-Technologies behält sich das Recht vor, in solchen Fällen zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung wird keine Stornierung, weder teilweise noch vollständig, akzeptiert. Im Falle der Stornierung einer bestätigten Bestellung behalten wir uns das Recht vor, sämtliche durch die Stornierung entstandenen Schäden und Kosten mit einem Mindestbetrag von 25 % des stornierten Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
5. Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise ab Werk. Installation, Transport oder andere zusätzliche Dienstleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Jegliche Beanstandung bezüglich der Lieferung, des Verlusts oder Transportschadens an den Waren muss auf dem Lieferscheinvermerkt und i3-Technologies unverzüglich mitgeteilt werden. Vorbehaltlich Artikel 10 ist jede andere Beanstandung bezüglich der Waren (wie, aber nicht beschränkt auf, sichtbare Mängel) i3-Technologies innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung der Waren oder Erbringung der Dienstleistungen an den Endnutzer oder innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung an den Kunden, sofern dieser der Endnutzer ist, mitzuteilen. In jedem Fall kann eine Reklamation wegen sichtbarer Mängel nach 6 Monaten nach Lieferung an den Kunden, der nicht Endnutzer ist, nicht mehr akzeptiert werden. Abgelehnte Waren sind vom Kunden zur Verfügung zu halten und dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von i3-Technologies zurückgesandt werden. Jeglicher Transport der Waren erfolgt auf Risiko des Kunden. Der Kunde akzeptiert Teillieferungen und wird jede Rechnung bezüglich einer solchen Teillieferung innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen begleichen.
6. Frist & Nichterfüllung
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Eine Verzögerung bei der Lieferung der Waren berechtigt nicht dazu, die Annahme der Waren zu verweigern oder die Zahlung der in Rechnung gestellten Beträge zu verzögern oder zu verweigern. i3-Technologies haftet nicht für Verzögerungen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Ebenso haftet i3-Technologies nicht für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Vereinbarungen in folgenden Fällen: (1) wenn i3-Technologies nicht die notwendigen Informationen oder Angaben zur Ausführung der Bestellungen erhalten hat, z. B. Qualität, Größen und Farben, (2) wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung durch behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt verursacht wurde. Im Falle der Nichtlieferung der Waren werden vom Kunden geleistete Anzahlungen (sofern vorhanden) von i3-Technologies ohne Zinsen oder sonstige Entschädigung zurückerstattet.
7. Lagerung
Falls der Kunde eine Verzögerung des vereinbarten Liefertermins verursacht oder wünscht, gelten die Waren als am vereinbarten Liefertermin laut Auftragsbestätigung geliefert. Die Waren werden zum auf dem ursprünglichen Lieferschein vorgesehenen Datum in Rechnung gestellt und die Rechnung bleibt zum ursprünglich vorgesehenen Zahlungstermin fällig. Die Waren werden auf Kosten und Risiko des Käufers gelagert.
8. Garantie
i3-Technologies gewährleistet, dass die Hardwareprodukte (i) den bei Lieferung geltenden Spezifikationen entsprechen und (ii) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, beträgt die Garantiefrist für Hardwareprodukte 12 Monate, beginnend mit dem Datum der Lieferung durch den Kunden an den Endnutzer des Produkts oder, falls der Kunde der Endnutzer ist, mit dem Datum der Lieferung an den Kunden. Ist der Kunde jedoch nicht der Endnutzer des Produkts, darf die Garantiefrist 18 Monate nach Lieferung der Produkte an den Kunden nicht überschreiten. Die von i3-Technologies (oder ihren verbundenen Unternehmen) entwickelte Software wird nach dem Prinzip der angemessenen Bemühung entwickelt, um gemäß den zum Lieferzeitpunkt geltenden Spezifikationen von i3-Technologies zu funktionieren. Software ist naturgemäß anfällig für Fehler, und i3-Technologies übernimmt keine Garantie für Software, die dem Kunden auf einer „wie-besehen“-Basis bereitgestellt wird, und gewährleistet weder einen unterbrechungsfreien noch fehlerfreien Betrieb der Produkte. Im Falle einer Reparatur oder eines Austauschs läuft die Garantiefrist bis zu ihrem Ablauf oder 3 Monate nach der Reparatur oder dem Austausch weiter, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.
Die Garantie gilt nur, soweit die Produkte:
(i) innerhalb der Garantiezeit zusammen mit der Originalrechnung und dem Originalkaufbeleg des Kunden, der das Produkt an den Endverbraucher verkauft hat (unter Angabe des Kaufdatums, der Modellbezeichnung, der Seriennummer des Produkts sowie des Namens und der Adresse des Wiederverkäufers), oder, falls der Kunde der Endverbraucher ist, nur mit der Originalrechnung von i3-Technologies vorgelegt worden sein; (ii) gemäß den Anweisungen von i3-Technologies oder, falls diese nicht vorliegen, in fachgerechter und professioneller Weise gehandhabt, transportiert, gelagert und installiert worden sein. i3-Technologies gibt in der Bedienungsanleitung ordnungsgemäße Installationsanweisungen, ist jedoch nicht für Fehler verantwortlich, die bei der Installation vor Ort gemacht werden; (iii) keinem unbefugten Zugriff, keiner unbefugten Änderung, Modifikation oder Reparatur oder Versuchen dazu sowie keinem Missbrauch oder Schaden ausgesetzt gewesen sein; (iv) zu jeder Zeit „normal“ für den angegebenen Zweck verwendet und in strikter Übereinstimmung mit den Anweisungen im Betriebs- und Wartungshandbuch oder, falls dieses nicht vorhanden ist, in fachmännischer und sachgemäßer Weise und/oder gemäß den geltenden technischen und sicherheitsrelevanten Bestimmungen oder Normen des Landes, in dem das Produkt verwendet wird, betrieben und gewartet worden sein. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet „normal verwendet“ eine regelmäßige, gewöhnliche und routinemäßige Verwendung gemäß der Bestimmung oder den Empfehlungen von I3-Technologies; (v) nicht mit anderen Geräten, Produkten oder Systemen (Hardware und/oder Software) verbunden oder in Kombination mit diesen verwendet worden sein, die nicht mit dem Produkt kompatibel sind; (vi) Es wurde keinen Betriebsbedingungen ausgesetzt, die über die vorgesehene Nutzung im Büro oder Privathaushalt hinausgehen (z. B. Betrieb in rauchigen oder staubigen Umgebungen oder bei außergewöhnlichen Raumtemperaturen und unter UV-/IR-Strahlung), noch Störungen durch Materialien von Drittanbietern (Klimaanlagen, Scaler, Steuerplatinen, Verkabelung), Konverterteile, …). Für bestimmte Produkte werden von i3-Technologies bei Bedarf separate Betriebsbedingungen festgelegt; (vii) keinen Defekten oder Schwankungen in der Stromversorgung oder den Stromkreisen, der Klimaanlage oder anderen Umgebungsbedingungen ausgesetzt worden sein; (viii) nicht von Personen, die nicht von i3-Technologies autorisiert sind, und ohne vorherige Genehmigung von i3-Technologies verändert und/oder geöffnet worden sein; (ix) nicht unzureichend oder unsachgemäß gewartet und repariert worden sein, oder es dürfen keine nicht von i3-Technologies genehmigten Originalersatzteile und Verbrauchsmaterialien (z. B. Vernachlässigung oder Versäumnis, Filter auf die richtige Weise und mit den richtigen Produkten zu reinigen) verwendet worden sein.
Von der Garantie ausgeschlossen sind: (i) Jegliche Schäden durch Transport und/oder sichtbare Mängel; (ii) Zubehörteile wie Gehäuse, Verpackungen, Batterien oder andere Verbrauchsmaterialien, die zusammen mit dem Produkt verwendet werden und erwartungsgemäß ersetzt werden müssen; und (iii) Produkte, deren Seriennummern vom Kunden und/oder Endnutzer verändert, entfernt oder unleserlich gemacht wurden.
i3-Technologies haftet unter keinen Umständen für Mängel, Ausfälle, Verluste oder Schäden, die verursacht werden durch oder resultieren aus (i) Verschleiß von Teilen (Batterien, Lampe, Prisma oder Farbrad, LCD-Panel, DMD in Projektoren, Betriebssystem auf Computern, …); (ii) jegliche externe Ursache oder Ereignisse außerhalb der Kontrolle von i3-Technologies (z. B. Feuer, Überschwemmungen usw.); oder (iii) jegliches Handeln oder Unterlassen des Kunden oder Dritter. Die Garantie gilt nicht für Pixelfehler bei LCD- und DLP-Technologie, Einbrennen von Bildern aufgrund fehlender oder unsachgemäßer Verwendung von Bildschirmschonern. Jedes Drittanbieterprodukt oder ein Teil davon (d. h. jedes Produkt oder Teil davon, das nicht von i3-Technologies oder ihren verbundenen Unternehmen hergestellt wurde), das i3-Technologies lediglich zusammen mit den Produkten weiterverkauft, unterliegt der Originalgarantie des Herstellers, und i3-Technologies übernimmt hierfür keine gesonderte Garantie.
Jeder Anspruch aus der Garantie ist i3-Technologies innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung des Mangels oder Ausfalls schriftlich mitzuteilen.
Im Rahmen der Garantie für Hardwareprodukte wird i3-Technologies nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten sowie ohne unangemessene Verzögerung (i) das Produkt oder Teil reparieren oder korrigieren oder (ii) das Produkt ersetzen oder Teil(e) bzw. Komponente(n) liefern. Das ersetzte Produkt, die Teile und/oder Komponenten werden Eigentum von i3-Technologies und sind, vorbehaltlich anderer Anweisungen von i3-Technologies, vom Kunden innerhalb von 15 Tagen an i3-Technologies zurückzugeben. Das Eigentum an ersetzten Produkten, Teilen und/oder Komponenten geht mit Erhalt auf i3-Technologies über. Erfolgt keine Rückgabe durch den Kunden, stellt i3-Technologies das ersetzte Produkt, die Teile und/oder Komponenten zum Listenpreis in Rechnung. Der Kunde haftet allein für Transportschäden, die durch die Verwendung anderer Verpackungsmaterialien als der Standardverpackung von i3-Technologies entstehen. Sollte der Kunde die Originalverpackung nicht mehr besitzen, kann eine geeignete Verpackung von i3-Technologies bezogen werden.
Die in diesem Artikel genannten Rechtsbehelfe stellen das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden dar. i3-Technologies gibt keine weiteren Garantien oder Zusicherungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, ab und schließt ausdrücklich jegliche Garantien aus, die gesetzlich impliziert oder anderweitig entstehen könnten, einschließlich aller stillschweigenden Garantien für unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Nutzung oder Betrieb, Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck.
9. Eigentumsvorbehalt
Die von i3-Technologies gelieferten Waren bleiben deren Eigentum, bis der Kunde den vollständigen Preis einschließlich Verzugszinsen, Kosten oder Verzugsentschädigungen bezahlt hat. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von i3-Technologies darf der Kunde die Waren nicht an Dritte weitergeben. Das Risiko bezüglich der Waren geht jedoch mit der Lieferung der Waren auf den Kunden über. Im Falle der Nichtzahlung des vollständigen Preises zum Fälligkeitsdatum ist i3-Technologies berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden zurückzuholen. In diesem Fall ist i3-Technologies ebenfalls berechtigt (durch Versenden eines eingeschriebenen Briefes und ohne weitere Formalitäten oder gerichtliche Überprüfung), den Vertrag auf Kosten des Kunden zu kündigen, unbeschadet des Rechts von i3-Technologies auf Schadensersatz.
10. Rechnung und Zahlung
Jegliche Beanstandungen bezüglich einer Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung unwiderlegbar als vom Kunden akzeptiert. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: a) Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar; b) Es wird ausdrücklich anerkannt, dass Beanstandungen oder eine verzögerte Lieferung unter keinen Umständen einen Grund für eine Nichtzahlung oder verspätete Zahlung darstellen; c) Im Falle der Nichtzahlung der Rechnung zum letztmöglichen Zahlungstermin wird eine pauschale Entschädigung von 5 % auf den unbezahlten Saldo mit einem Mindestbetrag von 250 Euro berechnet. Darüber hinaus wird auf eine solche verspätete Zahlung ein Zinssatz von 8 % über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank pro Jahr bis zur vollständigen Zahlung aller ausstehenden Beträge berechnet.
11. Zahlungsunfähigkeit/Insolvenz
Sollte sich der Kunde in einer Situation der Überschreitung von Kreditlimits oder Sozialversicherungs- und/oder anderen öffentlichen Verpflichtungen, Zahlungssperre, Insolvenz oder einer anderen Art von Überschuldungsverfahren befinden, ist i3-Technologies berechtigt, entweder die Lieferung zu verschieben oder die bestehenden Verträge ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung an den Kunden zu kündigen, wobei alle an diesen Kunden ausgestellten Rechnungen sofort fällig werden.
12. Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, ist die ausschließliche Haftung von i3-Technologies und das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden für sämtliche Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, Garantie, Fahrlässigkeit, Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften durch i3-Technologies, Gefährdungshaftung oder sonstiges), auf den Preis der Waren und/oder Dienstleistungen beschränkt, auf die sich der Anspruch bezieht.
i3-Technologies haftet unter keinen Umständen für besondere, beiläufige, strafende, indirekte oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangenen Gewinn, Geschäftsverluste, Umsatzeinbußen, Goodwill-Verlust, Reputationsschäden, Datenverlust oder erwartete Einsparungen), selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
Für Haftungsfälle, in denen eine Haftungsbeschränkung oder ein Haftungsausschluss gesetzlich nicht zulässig ist, gilt diese Beschränkung nicht.
13. Rechte Dritter
i3-Technologies wird den Kunden auf eigene Kosten gegen Ansprüche, Klagen oder Verfahren eines Dritten (außer eines verbundenen Unternehmens einer Partei) verteidigen, die gegen den Kunden wegen einer Verletzung eines Patents, einer Marke, eines Geschäftsgeheimnisses oder eines Urheberrechts dieses Dritten durch ein Produkt oder eine Dienstleistung geltend gemacht werden, und den Kunden von jeglicher Haftung, Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Strafen und Kosten freistellen, die diesem Dritten in einem rechtskräftigen Urteil oder Vergleich als Schadenersatz oder Entschädigung zugesprochen werden, vorausgesetzt, (i) i3-Technologies wird vom Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt, nachdem der Kunde von einem solchen Anspruch Kenntnis erlangt hat, und (ii) i3-Technologies übernimmt die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und etwaige Vergleichsverhandlungen, und (iii) der Kunde trifft ohne vorherige schriftliche Zustimmung von i3-Technologies keine Erklärungen oder Zugeständnisse, verhandelt, vergleicht oder einigt sich nicht über einen Anspruch, und (iv) der Kunde leistet die von i3-Technologies im Zusammenhang mit der Verteidigung und etwaigen Vergleichsverhandlungen geforderte Unterstützung und Hilfe.
i3-Technologies übernimmt keine Entschädigungspflicht für ein Produkt oder eine Dienstleistung oder einen Teil davon, (i) soweit diese auf Spezifikationen, Zeichnungen, Modellen oder anderen vom Kunden bereitgestellten oder geforderten Daten beruhen, (ii) soweit sie nicht von i3-Technologies bereitgestellt wurden, (iii) soweit sie von einer anderen Partei als i3-Technologies und nicht auf Anweisung von i3-Technologies geändert wurden, (iv) soweit der Kunde die angeblich verletzende Handlung fortsetzt, nachdem ihm Änderungen zur Vermeidung der behaupteten Verletzung bereitgestellt wurden, oder (v) wenn die Nutzung des Produkts oder der Dienstleistung, deren Kombination mit anderen Produkten, Prozessen oder Materialien oder deren Vertrieb und nicht das Produkt oder die Dienstleistung selbst die Hauptursache für die behauptete Verletzung ist.
Falls festgestellt wird, dass i3-Technologies solche Rechte Dritter verletzt oder unrechtmäßig verwendet hat, kann i3-Technologies nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (i) das Produkt oder die Dienstleistung so ändern, dass keine Verletzung oder unrechtmäßige Verwendung der Rechte des Dritten mehr vorliegt, oder (ii) für den Kunden eine Lizenz oder ein anderes Nutzungsrecht für das Produkt oder die Dienstleistung einholen, oder (iii) das Produkt oder die Dienstleistung durch ein im Wesentlichen gleichwertiges, nicht verletzendes Produkt oder eine Dienstleistung ersetzen. Sollten die vorgenannten Optionen zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht verfügbar sein, kann i3-Technologies die Rückgabe des Produkts auf Kosten des Kunden verlangen und dem Kunden die für das Produkt gezahlten Beträge abzüglich einer angemessenen Vergütung für den Nutzungszeitraum erstatten.
Die in diesem Artikel genannten Rechtsbehelfe stellen das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden und die einzige und ausschließliche Haftung von i3-Technologies für einen Drittanspruch wegen Verletzung oder unrechtmäßiger Verwendung eines geistigen Eigentumsrechts eines Dritten durch das Produkt oder die Dienstleistung dar.
14. Vertraulichkeit – Rechte an geistigem Eigentum
Vorbehaltlich einer bestehenden Geheimhaltungsvereinbarung zwischen den Parteien verpflichtet sich der Kunde, sämtliche geschützten oder vertraulichen Informationen von i3-Technologies, gleich in welcher Form, gemäß diesem Artikel streng vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen sind vom Kunden mit derselben Sorgfalt vor Offenlegung gegenüber Dritten zu schützen, wie dies für die eigenen vertraulichen Informationen des Kunden gilt, jedoch mindestens mit angemessener Sorgfalt. Der Kunde wird seinen Mitarbeitern und Beauftragten, die diese vertraulichen Informationen vernünftigerweise kennen müssen, die gleichen Vertraulichkeitsverpflichtungen auferlegen. Der Kunde haftet für die Offenlegung vertraulicher Informationen von i3-Technologies. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben so lange in vollem Umfang in Kraft, wie die vertraulichen Informationen nach geltendem Recht als solche geschützt sind.
Alle Patente, Marken, Urheberrechte, sonstigen Rechte an geistigem Eigentum, Geschäftsgeheimnisse oder sonstigen geschützten oder vertraulichen Informationen, unabhängig davon, ob sie vor dem Datum der Bestellung des Kunden bestanden oder ab diesem Datum entwickelt wurden, bleiben ausschließliches Eigentum von i3-Technologies (oder ihrer verbundenen Unternehmen) oder des Lizenzgebers, je nach Fall. Nichts in diesen Bedingungen ist so auszulegen, dass dem Kunden stillschweigend oder anderweitig ein Recht, Titel oder Interesse an oder eine Lizenz unter einem geistigen Eigentumsrecht, vertraulichen Informationen oder einem anderen Geschäftsgeheimnis eingeräumt wird.
Der Kunde darf die Produkte weder zurückentwickeln, dekompilieren, zerlegen noch in sonstiger Weise versuchen, deren Zusammensetzung oder Eigenschaften zu ermitteln.
Die von i3-Technologies dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellte Software bleibt jederzeit ausschließliches Eigentum von i3-Technologies oder des Lizenzgebers (je nach Fall). Der Kunde hat jederzeit die Bedingungen der (Unter-)Lizenz einzuhalten, die von i3-Technologies oder dem Lizenzgeber auferlegt werden. Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung aller ausstehenden Beträge durch den Kunden gewährt i3-Technologies dem Kunden hiermit eine nicht-exklusive (Unter-)Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich zum Betrieb der im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Produkte. i3-Technologies gewährt dem Kunden hiermit das Recht, die oben genannte Softwarebenutzerlizenz an den Endnutzer, an den der Kunde die Produkte weiterverkauft, zu übertragen.
15. Export
Der Kunde hat alle anwendbaren Exportkontrollgesetze und -vorschriften sowie etwaige daraufhin ausgestellte Endnutzerzertifikate einzuhalten und darf (i) keine geschützten Informationen oder Software oder Kopien davon oder (ii) die Produkte unter Verstoß gegen solche Gesetze und Vorschriften oder ohne alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen in ein Land exportieren oder den Export oder Re-Export gestatten, in das der Export durch die genannten Gesetze, Beschränkungen und Vorschriften untersagt ist. Der Kunde informiert i3-Technologies rechtzeitig über alle lokalen Vorschriften oder Regelungen, die die Bereitstellung oder den Betrieb der Produkte oder die Erbringung der Dienstleistungen im Land des Kunden technisch, regulatorisch oder anderweitig einschränken könnten, und leistet jede zum Erwerb der dafür erforderlichen Lizenz angemessen erforderliche Unterstützung.
16. Unwirksame Bestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglich beabsichtigten Sinn der Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
17. Elektronische Unterschrift
Die Unterzeichnung durch eine Partei mittels eines gescannten oder digitalisierten Bildes einer handschriftlichen Unterschrift (z. B. Scan im PDF-Format) oder einer elektronischen Unterschrift (z. B. über DocuSign) hat die gleiche Rechtskraft und Wirkung wie eine originale handschriftliche Unterschrift. Die Übermittlung der Dokumente per E-Mail oder über ein elektronisches Unterschriftensystem hat die gleiche Rechtskraft und Wirkung wie die Übermittlung einer Originalausfertigung.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen dem Recht Belgiens, und etwaige kollisionsrechtliche Bestimmungen finden keine Anwendung. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen werden ausschließlich von den für den Bezirk Leuven, Belgien, zuständigen Gerichten entschieden.
Letzte Änderung: 30. September 2025