Der Digitalpakt 2.0 ist unterzeichnet
Was Schulen und Schulträger jetzt tun können
Am 31. August 2026 hat Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien die Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt 2.0 unterzeichnet. Einen Tag später, am 1. September 2026, ist die Vereinbarung in Kraft getreten. Durch den zugelassenen vorzeitigen Maßnahmenbeginn sind auch Vorhaben förderfähig, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen wurden.
Anträge sind trotzdem noch nicht überall möglich. Zuerst müssen die Bundesländer ihre Förderregeln und Verfahren veröffentlichen. Die Zeit bis dahin lässt sich für die Vorbereitung nutzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bund und Länder stellen bis Ende 2030 insgesamt fünf Milliarden Euro bereit.
- Der Start der Antragsverfahren unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
- Für Vorhaben, die seit dem 1. Januar 2026 begonnen wurden, ist eine Förderung möglich. Ein automatischer Anspruch besteht nicht.
- Schulen und Schulträger können ihren Bestand erfassen, Bedarfe abstimmen und die weitere Planung vorbereiten.
Was im Digitalpakt 2.0 steht
Bund und Länder investieren jeweils 2,5 Milliarden Euro in die digitale Bildung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.
Die Mittel verteilen sich auf drei Bereiche:
Digitale Bildungsinfrastruktur: Der Bund stellt 2,25 Milliarden Euro bereit. Davon entfallen 2,1375 Milliarden Euro auf landesbezogene Maßnahmen, die nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden, und 112,5 Millionen Euro auf länderübergreifende Vorhaben. Die Länder steuern im Rahmen ihrer Landesprogramme 500 Millionen Euro zusätzlich bei. Ihr Eigenanteil beträgt mindestens zwei Neuntel der in Anspruch genommenen Bundesmittel.
Digitale Schul- und Unterrichtsentwicklung: Die Länder erbringen ihren Anteil über eigene Maßnahmen, etwa bei Lehrplänen, pädagogischen Instrumenten sowie der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften.
- Digitales Lehren und Lernen: 250 Millionen Euro des Bundes fließen in eine gemeinsame Initiative mit Ländern, Wissenschaft und Praxis.
Zum ersten Bereich gehören etwa Schulnetzwerke, WLAN, Server, digitale Ausstattung in Unterrichtsräumen, mobile Endgeräte und Bildungssoftware. Auch digitale Lernumgebungen und Strukturen für professionellen technischen Support sind Teil des Förderrahmens.
Welche Ausgaben tatsächlich förderfähig sind, legt jedes Bundesland in seinen eigenen Regeln fest.
Was sich gegenüber dem ersten Digitalpakt verändert
Pauschalierte Zuweisungen und vereinfachte Berichtspflichten sollen den Aufwand für Länder und Schulträger verringern. Neu aufgesetzt ist auch die Förderung länderübergreifender Vorhaben. Die dafür vorgesehenen 112,5 Millionen Euro sind Teil des Infrastrukturbetrags, nicht zusätzlich. Künftig müssen sich mindestens zwölf Länder zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammenschließen.
Zudem rückt der langfristige Betrieb stärker in den Mittelpunkt. Beim ersten Digitalpakt zeigte sich vielerorts, dass die Anschaffung nur der Anfang war. Danach stellten sich ganz praktische Fragen: Wer übernimmt den Support? Wie lange liefert der Hersteller Updates? Lassen sich die Geräte zentral verwalten? Und wie gut funktioniert die Technik im Unterricht?
Der Digitalpakt 2.0 greift diese Erfahrungen auf. Neben der Ausstattung umfasst er auch digitale Lernumgebungen sowie professionelle Administrations-, Wartungs- und Supportstrukturen. Welche Leistungen dafür bezuschusst werden, entscheidet das zuständige Bundesland.
Wie es jetzt weitergeht
Die Verwaltungsvereinbarung bildet den gemeinsamen Rahmen. Für die Umsetzung sind die Länder zuständig.
Sie legen fest:
- wer einen Antrag stellen darf,
- wann das Antragsverfahren beginnt,
- welche Maßnahmen gefördert werden,
- welche Eigenanteile vorgesehen sind,
- und welche Konzepte oder Nachweise erforderlich sind.
Der zugelassene vorzeitige Maßnahmenbeginn eröffnet auch für Vorhaben seit dem 1. Januar 2026 eine Fördermöglichkeit. Bereits getätigte Bestellungen sind dadurch aber nicht automatisch förderfähig. Wer schon ein Projekt begonnen hat, sollte Entscheidungen, Bestellungen, Verträge und Projektstände vollständig dokumentieren.
Checkliste: Was sich jetzt vorbereiten lässt
Schulen und Schulträger müssen nicht auf den Start ihres Antragsverfahrens warten, um mit der Planung zu beginnen.
- Bestand erfassen: Modell, Alter, Zustand, Einsatzort, Garantie und verfügbare Updates dokumentieren.
- Räume und Infrastruktur prüfen: Festhalten, wo Ausstattung fehlt und ob WLAN, Netzwerk sowie Stromversorgung ausreichen.
- Pädagogische Bedarfe abstimmen: Gemeinsam mit den Schulen klären, welche Unterrichtssituationen unterstützt werden sollen.
- Support und Gesamtkosten betrachten: Zuständigkeiten, bestehende Verträge, Energie, Updates und spätere Ersatzbeschaffungen einplanen.
- Standards festlegen: Prüfen, ob sich Bedienung, Software und Verwaltung über mehrere Räume oder Standorte vereinheitlichen lassen.
- Begonnene Vorhaben dokumentieren: Entscheidungen, Bestellungen, Verträge und Projektstände nachvollziehbar festhalten.
- Landesinformationen verfolgen: Regelmäßig prüfen, wann die Förderregeln und das Antragsverfahren veröffentlicht werden.
Diese Bestandsaufnahme hilft bei der technischen und wirtschaftlichen Planung. Welche Unterlagen später mit dem Antrag eingereicht werden müssen, ergibt sich aus den Landesvorgaben.
Worauf es bei der Planung ankommt
Ein Medienentwicklungsplan, ein Medienbildungskonzept oder ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept könnte Teil des Antrags werden. Deshalb lohnt es sich, vorhandene Konzepte frühzeitig zu prüfen.
Dabei geht es nicht nur um die Zahl der benötigten Geräte. Gute Planung beginnt mit der Frage, wie die Technik im Unterricht eingesetzt werden soll. Erst danach folgt die Auswahl der Ausstattung.
Auch ältere Geräte sollten einzeln bewertet werden. Wie lange stehen noch Sicherheitsupdates zur Verfügung? Gibt es Ersatzteile? Läuft die Garantie bald aus? Nicht jedes ältere Display muss sofort ersetzt werden. Wenn es sicher und zuverlässig arbeitet, ist eine weitere Nutzung oft die wirtschaftlichere und nachhaltigere Lösung.
Neben dem Kaufpreis zählen die Kosten der gesamten Nutzungsdauer. Dazu gehören Energieverbrauch, Wartung, Support, Updates und spätere Ersatzbeschaffungen.
Bei öffentlichen Beschaffungen bleibt außerdem eine sorgfältige und produktneutrale Leistungsbeschreibung erforderlich. Das seit dem 1. Juli 2026 geltende Vergabebeschleunigungsgesetz vereinfacht zwar verschiedene Regeln. Welche Vorgaben im Einzelfall greifen, richtet sich jedoch nach Auftragswert sowie Bundes-, Landes- und Kommunalrecht.
Wie i3CONNECT bei der Ausstattungsplanung unterstützt
Unsere Expertise liegt in der Gestaltung digitaler Klassenzimmer. Wir beraten dich bei der Auswahl passender Display- und Softwarelösungen und betrachten dabei vier zentrale Fragen.
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Welche Ausstattung passt zum Raum?
Ein Klassenraum stellt andere Anforderungen als eine Aula. Auch innerhalb eines Schulgebäudes wird nicht überall eine Touchfunktion benötigt.
Wir unterstützen dich dabei, Nutzung, vorhandene Infrastruktur und benötigte Funktionen zusammenzubringen, vom interaktiven Display über Bildschirme ohne Touchfunktion bis zu Lösungen für große Flächen.
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Wie lange lässt sich die Technik nutzen?
Updates, Garantiebedingungen und spätere Erweiterungsmöglichkeiten beeinflussen die Lebensdauer eines Geräts.
Für kompatible Modelle wie Aspen 4 und Elm 2 ist das optionale Paket i3CONNECT Heartbeat Life erhältlich. Es umfasst Firmware- und Betriebssystem-Updates, spätere Upgrades über Hardwaremodule und eine erweiterte Garantie von bis zu zehn Jahren. Der genaue Umfang richtet sich nach Modell, Kaufzeitpunkt und geltenden Bedingungen.
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Welche Kosten entstehen langfristig?
Der Kaufpreis zeigt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Für einen aussagekräftigen Vergleich betrachten wir auch Energieverbrauch, Updates, Garantie, Verwaltung und mögliche Ersatzbeschaffungen.
So entsteht ein realistischeres Bild der Total Cost of Ownership, kurz TCO.
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Wie einfach lässt sich der Bestand verwalten?
i3CONNECT Studio, Whiteboard und AllSync folgen über kompatible Modelle hinweg einem einheitlichen Bedienkonzept. Mit i3CONNECT Cortex lassen sich Displays zentral konfigurieren, verwalten und überwachen.
Das vereinfacht die Bedienung im Klassenraum und entlastet die technische Betreuung im Hintergrund.
Häufige Fragen zum Digitalpakt 2.0
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Sobald dein Bundesland seine Förderregeln und das Antragsverfahren veröffentlicht hat.
Wie viel Geld steht bereit?
Bund und Länder stellen bis Ende 2030 zusammen fünf Milliarden Euro bereit, jeweils zur Hälfte. Wie viel davon auf dein Bundesland entfällt, richtet sich für die landesbezogenen Maßnahmen nach dem Königsteiner Schlüssel.
Wer stellt den Antrag?
Antragsberechtigt sind Schulträger und weitere Stellen nach Landesrecht. Schulen stimmen ihren Bedarf in der Regel mit ihrem Schulträger ab.
Was gilt für bereits begonnene Vorhaben?
Für Vorhaben seit dem 1. Januar 2026 besteht eine Fördermöglichkeit. Ob das konkrete Projekt die Voraussetzungen erfüllt, ergibt sich aus den Landesvorgaben.
Brauche ich einen Medienentwicklungsplan?
Das entscheidet das Bundesland. Verlangt werden könnte ein Medienentwicklungsplan, ein Medienbildungskonzept oder ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept.
Beratung zur digitalen Ausstattung
Du planst neue digitale Klassenzimmer oder möchtest deinen vorhandenen Gerätebestand weiterentwickeln? Wir beraten dich zur passenden Ausstattung, zu Nachhaltigkeit, Nutzungsdauer, TCO und zentraler Geräteverwaltung.
Unsere Beratung konzentriert sich auf die Ausstattung digitaler Lernräume. Bei Fragen zu Förderung, Antragstellung oder Vergaberecht helfen die zuständigen Landesstellen und qualifizierte Fachleute weiter.
Stand: 4. September 2026
Grundlage dieses Beitrags sind die Informationen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Hintergrundinformationen des Bundes zum Digitalpakt 2.0 und die Informationen der Kultusministerkonferenz.
Der Beitrag wird aktualisiert, sobald weitere Landesregeln und Antragsverfahren vorliegen. Verbindliche Auskünfte zu Förderung, Fristen und Antragstellung erteilen die zuständigen Stellen der Bundesländer.